Deutsche Übersetzung
Deutsche Übersetzung der Statuten von 1991. 2005 wurde Artikel 1 abgeändert (Namensänderung).
Will-Region Luxemburg
Verein ohne Gewinnzweck
Statuten
Unter den nachstehenden Gründungsmitgliedern:
- André Emile, Priester, Alzingen-Luxembourg
- Conrad Monika, Sozialarbeiterin, Neunkirchen – Deutschland
- Gorrges-Wagner Barbara, Dipl.-Päd., Trierweiler- Deutschland
- Grewe Johannes, Sozialarbeiter, Trier – Deutschland
- Jacoby-Urban Dorothea, Vorschullehrerin, Kehlen – Luxembourg
- Jacoby Ernest, Doktor der Philosophie, chargé de direction, Kehlen -Luxemburg
- Ries Francois, médecin – Psychiater, Luxemnbourg
- Steinmetz Bernd, Dipl.-Päd., Trier – Allemagne
Art.1 – Der Verein gibt sich den Namen „Will Region Luxemburg“. Sein Sitz ist in Luxemburg, 20 Rue d’Olm, L-8281 Kehlen. Die Dauer des Vereins ist unbegrenzt.
Art. 2 – Die Zielsetzung des Vereins ist die Förderung von sozialpädagogischen Aktivitäten für Jugendliche und Erwachsene. Seine Aktivitäten orientieren sich am lebendigen persönlichen Lernen und richten sich an Personen die mehr über Gruppen, bzw. über das Leiten von Gruppen lernen wollen. Dieses psychopädagogische Modell das auf der Themenzentrierten Interaktion basiert wird von der Organisation WILL – Workshpop Institute for Leaving (sic) Learning ausgearbeitet und verbreitet. Die von WILL angebotenen Seminare fördern die persönliche Selbsterfahrung des Einzelnen und seine kreative Beteiligung in Gruppen.
Art. 3 – Die Mindestmitgliederzahl liegt bei 5.
Art. 4 – Der Verwaltungsrat nimmt die neuen Mitglieder auf. Der Austritt eines Mitgliedes ist nach dem Art.12 des Gesetzes vom 21. April 1928 geregelt.
Art. 5 – Die ordentliche Generalversammlung wird jedes Jahr vom Verwaltungsrat innerhalb der drei ersten Monate nach dem Jahresabschluss zusammengerufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich und enthält die Tagesordnung..
Art. 6 – Der Verein wird verwaltet von einem Verwaltungsrat der aus wenigstens fünf und maximal neun Mitgliedern besteht, benannt durch einen Beschluss der Generalversammlung durch einfache Mehrheit, für ein Mandat von fünf Jahren, das erneuert werden kann. Die Administratoren sind jederzeit von der Generalversammlung abberufbar.
Art. 7 – Der Verwaltungsrat hat alle Befugnisse die nicht ausdrücklich vom Gesetz oder von den Statuten der Generalversammlung vorenthalten sind.
Art.8 – Die Generalversammlung kann die Höhe des Mitgliedsbeitrag bestimmen, zur Zeit sind es 500 FLux.
Art. 9 – Am Ende eines jeden Rechnungsjahres, werden die Konten des Vereins durch den Verwaltungsrat aufgestellt, der sie der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegt.
Art.10 – Die vorliegenden Statuten können unter den Bedingungen wie sie das Gesetz vom 21 April 1928 regelt, verändert werden.
Art.11 – Im Falle einer Auflösung des Vereins, wird sein Gesellschaftsvermögen einem ähnlichen, von der Generalversammlung zu bestimmenden, Verein übertragen.
Erstellt in Luxemburg, am 6 Juni 1991
Die konstituierende Generalversammlung , die am 6 , Juni 1991 stattfand, hat folgende Administratoren benannt, mit einem Mandat bis zum 30 Juni 1996:
Ernest Jacoby, Präsident
Barbara Gorges-Wagner, Vize-Präsident
Bernd Steinmetz, Sekretär,
Johannes Grewe, Schatzmeister
Dorothea Jacoby-Urban, Mitglied
Emile Andre, Mitglied
Monika Conrad, Mitglied
Johannes Grewe, Mitglied
François Ries, Mitglied
Bernd Steinmetz, Mitglied

