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Deutsche Übersetzung

Deutsche Übersetzung der Statuten von 1991.  2005 wurde Artikel 1 abgeändert (Namensänderung).

Will-Region Luxemburg

Verein ohne Gewinnzweck

Statuten

Unter den nachstehenden Gründungsmitgliedern:

  1. André Emile, Priester, Alzingen-Luxembourg
  2. Conrad Monika, Sozialarbeiterin, Neunkirchen – Deutschland
  3. Gorrges-Wagner Barbara, Dipl.-Päd.,  Trierweiler- Deutschland
  4. Grewe Johannes, Sozialarbeiter, Trier – Deutschland
  5. Jacoby-Urban Dorothea, Vorschullehrerin, Kehlen – Luxembourg
  6. Jacoby Ernest, Doktor der Philosophie, chargé de direction, Kehlen -Luxemburg
  7. Ries Francois, médecin – Psychiater, Luxemnbourg
  8. Steinmetz Bernd, Dipl.-Päd.,  Trier – Allemagne

Art.1 – Der Verein gibt sich den Namen „Will Region Luxemburg“. Sein Sitz ist in Luxemburg, 20 Rue d’Olm, L-8281 Kehlen. Die Dauer des Vereins ist unbegrenzt.

Art. 2 – Die Zielsetzung  des Vereins ist die Förderung von sozialpädagogischen Aktivitäten für Jugendliche und Erwachsene. Seine Aktivitäten orientieren sich am  lebendigen persönlichen Lernen und richten sich an Personen  die mehr über Gruppen, bzw. über das Leiten von Gruppen lernen wollen. Dieses psychopädagogische Modell das auf der Themenzentrierten Interaktion basiert wird von der Organisation WILL – Workshpop Institute for Leaving (sic) Learning ausgearbeitet und verbreitet. Die von WILL angebotenen Seminare fördern die persönliche Selbsterfahrung des Einzelnen und seine kreative Beteiligung in Gruppen.

Art. 3 –  Die Mindestmitgliederzahl liegt bei 5.

Art. 4 – Der Verwaltungsrat nimmt die neuen Mitglieder auf.  Der Austritt eines Mitgliedes ist nach dem Art.12 des Gesetzes vom 21. April 1928 geregelt.

Art. 5 – Die ordentliche Generalversammlung  wird jedes Jahr vom Verwaltungsrat  innerhalb der  drei ersten Monate nach dem Jahresabschluss zusammengerufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich und enthält die Tagesordnung..

Art. 6 – Der Verein wird verwaltet von einem Verwaltungsrat der aus wenigstens fünf und maximal neun Mitgliedern besteht, benannt durch einen Beschluss der Generalversammlung durch einfache Mehrheit, für ein Mandat von fünf Jahren, das erneuert werden kann. Die Administratoren sind jederzeit von der Generalversammlung abberufbar.

Art. 7 – Der Verwaltungsrat hat alle Befugnisse die nicht ausdrücklich  vom Gesetz oder von den Statuten  der Generalversammlung vorenthalten sind.

Art.8 – Die Generalversammlung kann die Höhe des Mitgliedsbeitrag bestimmen, zur Zeit sind es 500 FLux.

Art. 9 – Am Ende eines jeden Rechnungsjahres, werden die Konten des Vereins durch den Verwaltungsrat aufgestellt, der sie der Generalversammlung zur Genehmigung  vorlegt.

Art.10 – Die vorliegenden Statuten können unter den Bedingungen wie sie das Gesetz vom 21 April 1928 regelt, verändert werden.

Art.11 – Im Falle einer Auflösung des Vereins, wird sein Gesellschaftsvermögen einem ähnlichen, von der Generalversammlung zu bestimmenden, Verein übertragen.

Erstellt in Luxemburg, am 6 Juni 1991

Die konstituierende Generalversammlung , die am 6 , Juni 1991 stattfand, hat folgende Administratoren benannt, mit einem Mandat bis zum 30 Juni 1996:

Ernest Jacoby, Präsident

Barbara Gorges-Wagner, Vize-Präsident

Bernd Steinmetz, Sekretär,

Johannes Grewe, Schatzmeister

Dorothea Jacoby-Urban, Mitglied

Emile Andre, Mitglied

Monika Conrad, Mitglied

Johannes Grewe, Mitglied

François Ries, Mitglied

Bernd Steinmetz, Mitglied